Bafög auch für Ausbildung
Dank des Berufsausbildungsförderungsgesetzes haben die meisten Studenten Anspruch auf eine staatliche Förderung. So erhalten Hochschüler mit geringem Einkommen das sogenannte Bafög, sofern sie aus einer einkommensschwachen Familie stammen. Bei Antragsstellung müssen sowohl die Einnahmen der Eltern, als auch die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Anhand dieser Angaben wird anschließend entschieden, ob der Antragssteller Bafög-berechtigt ist oder nicht.
Studenten, die Bafög-Zahlungen erhalten, müssen aber nicht befürchten, im Anschluss an ihre Studienzeit auf einem riesigen Schuldenberg sitzenzubleiben. Schließlich wird die Hälfte aller Zahlungen als Zuschuss gewährt und muss folglich nicht zurückgezahlt werden. Bei dem anderen Teil des Bafögs handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das erst nach einer tilgungsfreien Karenzzeit in kleinen Monatsraten zurückgezahlt wird.
Ausbildungskredite sind kein Ersatz zu Bafög, aber eine gute Ergänzung
Viele Menschen glauben, dass das Bafög ausschließlich Studenten vorbehalten ist, doch dem ist nicht so. Unter gewissen Umständen haben auch Auszubildende die Möglichkeit, Bafög zu erhalten. Sofern eine Bedürftigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vorliegt, bekommen auch Teilnehmer einer schulischen Ausbildungsmaßnahme Bafög. Das eigene Einkommen, sowie das der Eltern darf hierbei die gesetzlich festgelegte Grenze natürlich nicht überschreiten.
Wer sich jedoch betrieblich in seinem Traumberuf ausbilden lässt, hat keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung in Form von Bafög. Auszubildende, die aber nur eine äußerst geringe Ausbildungsvergütung erhalten und zusätzlich auch aus einem einkommensschwachen Elternhaus stammen, können Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragen.
Alles zum Thema Bafög für Studenten und Studierende gibt es hier (externer Link).